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1.      Allen unseren Liefergeschäften liegen ausschließlich diese Lieferbedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht. Der Besteller ist an
         seine Bestellung für die Dauer von 4 Wochen gebunden.

2.      Unsere Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge und Beschreibungen sind unverbindlich. Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Gültigkeit. 4 Wochen. Alle Aufträge
         und Vereinbarungen, sowie durch Vertreter gemachte Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

3.      Unsere Entgelte verstehen sich ab Standort 4600 Wels. Bei Werkverträgen erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung nach tatsächlich erbrachten Leistungen. Für
         erbrachte Regie- und Dienstleistungen, die grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, ist das volle Entgelt auch ohne Unterfertigung von
         Bestätigungen zu entrichten. Werden Dienstleistungen nicht am Erfüllungsort erbracht, gelten Wegzeiten ab unserem Standort als Arbeitszeit.

4.      Alle Liefertermine und Lieferfristen sind ungefähr. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen.
         Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
         Bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen.
         Teillieferungen und Teilrechnungslegung sind zulässig, wobei solche vom Besteller zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen sind.

5.      Der Versand unserer Ware erfolgt ab Standort 4600 Wels auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zu unseren Lasten gehen.
         Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer etc. auf den Besteller über.
         Der Besteller ist verpflichtet alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere Arbeiten und Leistungen ordnungsgemäß begonnen und reibungsfrei ausgeführt werden
         können. Bei Verstoß ist uns insbesondere der bezügliche Aufwand zu ersetzen. Bei Durchführung eines DV-Projektes hat der Besteller eine Kontaktperson bekannt zu
         geben, die über ausreichende Kompetenzen zur Entscheidung in Detail- und Abwicklungsfragen, sowie zur Koordination des DV-Projektes verfügt.
         Der Besteller haftet für die Tauglichkeit der bestehenden Vorleistungen und von ihm beigestellten Gegebenheiten, sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur
         Verfügung gestellten Unterlagen. Dies gilt auch für übergebene Leistungsbeschreiben hinsichtlich zu erstellender Individualprogramme.
         Nimmt der Besteller die Ware bzw. Werkleistung ganz oder teilweise nicht ab oder schafft er nicht die Voraussetzungen für die Durchführung der Werkleistung können wir
         nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, entweder ohne
         Schadensnachweiß dreißig Prozent der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Dies gilt auch, wenn es aus
         anderen, von uns nicht zu vertretenden, Gründen, zu einer Vertragsaufhebung kommt.

6.      Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig. Andere Ziel- oder Skontovereinbarungen werden gesondert vermerkt.
         Bei Ratenzahlungsvereinbarungen tritt bei Verzug auch mit nur einer Rate Terminsverlust ein.

         Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus welchen Gründen auch immer zurückzuhalten oder gegen unsere Forderungen eine Aufrechnung zu erklären. Soweit dem
         Besteller im Falle einer Lieferung oder Leistung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unseres Entgeltes zustehen sollte, ist dieses mit der Höhe des Deckungskapitals der
         angemessenen Verbesserungskosten beschränkt.

7.      Bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware oder die erbrachten Werkleistungen unverzüglich zu überprüfen und
         festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen. Entsprechendes gilt auch bei später hervorgekommenen Mängeln.
         Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung. Die Beweislast, dass ein von uns zu vertretender Mangel bei Ablieferung vorgelegen hat, trifft den Kunden.
         Soweit es sich beim Liefergegenstand um gebrauchte Ware handelt, ist jedwede Gewährleistung unsererseits ausgeschlossen.
         Nach unserer Wahl können wir Gewährleistungsansprüche derart erfüllen, dass der Mangel behoben oder durch eine mangelfreie Ware ersetzt oder eine angemessene
         Preisminderung gewährt wird, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nach unserem Standpunkt nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. 
         Es wird vorausgesetzt, dass bei Rücksendungen von Waren das von uns angebrachte gelbe Siegel unbeschädigt ist. 
         Erfolgt seitens des Bestellers keine formelle Abnahme gelten die erbrachten Leistungen spätestens eine Woche nachdem wir die Fertigstellung angezeigt haben als
         übergeben und abgenommen.
         Eine Haftung unsererseits bei gänzlichen oder teilweisen Misslingen oder bei Eintritt eines Schadens, die ihre Ursache ihm zur Verfügung gestellten Material oder
         Vorleistung haben, ist ausgeschlossen.
         Soweit uns der Besteller nicht schriftlich über die genaue Verwendung (Art, Einsatzort, Einsatzumfang und dergleichen) der von uns gelieferten Ware oder der von uns zu
         erbringenden Werkleistung vollständig schriftlich informiert, haften wir jedenfalls nicht für Schäden oder sonstige Folgen, die ihre Ursache in der besonderen Verwendung
         haben.
         Originalverpackte Produkte / Pakete mit Original Siegel von Siemens können auch gebrauchte, von Siemens reparierte Produkte bzw. vom Ersatzteilpool enthalten.

8.      Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie unserer gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller herrührenden Forderungen, bleiben die gelieferten
         Waren unser Eigentum.
         Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, wird
         die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. Wir sind jedenfalls berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen auch ohne Vertragsrücktritt zu
         verlangen und diese beim Besteller abzuholen, wobei der Besteller auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung verzichtet.

9.      Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden. Auch solche wegen
         Vertragsverletzung und/oder bei Vertragsabschluss, aber auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
         welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind. Es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei die Beweislast dafür den Besteller trifft.
        Alle Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen, sind zur Gänze ausgeschlossen.
        Alle Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen uns sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

10.     Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- sowie Buchungsdaten, des Bestellers werden in unserer EDV
          gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.

11.     Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, gelten bei Lieferung und Leistungen im Zusammenhang mit Software die vom Fachverband der Elektro- und
          Elektroindustrie Österreich (FEEI) herausgegebenen Softwarebedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

12.       Gerichtsstand für alle sich aus diesem Liefergeschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 4600 Wels. Erfüllungsort ist 4600 Wels.
            Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, mit Ausnahme von UN-Kaufrecht, dessen Anwendung ausgeschlossen ist.

13.      SOFTwerk ist berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Preise (Materialpreiszuschlag) für Lieferungen, je nach Entwicklung der Rohstoffpreise nach unten/oben
           vorzunehmen.
           Für den tatsächlichen Preis eines Produktes ist immer der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Materialpreiszuschlag maßgeblich, unabhängig davon, welcher
           Materialpreiszuschlag zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Bestellung aktuell war.

14.      Seminarbedingungen:
          
Anmeldung: Wenn Sie an einem unserer Seminare Interesse haben, kontaktieren Sie uns bitte unter +43 (0)7242 224040-0 oder per email:  office@SOFTwerk.at .
          
Wir bemühen uns Ihren Anforderungen terminlich und inhaltlich zu entsprechen. Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung für das gewünschte
           Training.
          
Trainingsgebühren: Die angeführten Kosten verstehen sich in Euro exkl. MWSt pro Teilnehmer und beinhalten neben sämtlichen Kursunterlagen Mittagessen,
           Erfrischungsgetränke und Kaffee während der Pause. Auf Wunsch nehmen wir auch gerne Hotelreservierungen für Sie vor.
           Bei Stornierung eines Trainings Ihrerseits innerhalb von 10 Werktagen vor Beginn werden Ihnen 25% der Seminargebühren in Rechnung gestellt. Für Seminare, welche
           speziell für Ihre Firma abgehalten werden, müssen wir Ihnen bei Stornierung innerhalb 10 Werktage 10% der Gebühren in Rechnung stellen.
           Bei weniger als 4 Teilnehmern pro Seminar behalten wir uns vor das Seminar zu verschieben oder
abzusagen.
          
Urheberrechte: Die gesamte Software - welche für die Zeit des Trainings zur Verfügung gestellt wird - darf weder entnommen, kopiert oder Dritten zugänglich gemacht
           werden.
           Sämtliche Rechte bleiben im Besitz der Fa. SOFTwerk professional automation GmbH.

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